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Kay Schönewerk | Januar 2007 | Am Tresen , Kurzkontrolle
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Aufklärung Kurzkontrolle 1: Nach den Verhaltensregeln und Richtlinien des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (2003) genügen Worte wie PR-Anzeige, PR-Mitteilung, Public Relations, PR-Reportage, Werbereportage oder Verbraucherinformation nicht zur Kennzeichnung des Werbecharakters – sofern die sogenannte “Entgeltlichkeit” der Veröffentlichung nicht bereits aus anderen Merkmalen hervorgeht.
Hier nun die nächste Frage: Dürfen (Presse)-Fotografen aus dem Auto heraus (Einfamilien)-Häuser und Privatgrundstücke fotografieren und die Bilder später auch veröffentlichen – oder benötigen Sie dafür zumindest das mündliche Einverständnis des Eigentümers oder wenigstens der Bewohner?
Antworten sehr gern wieder per Mail – oder auch hier direkt als Kommentar.
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